QS Verantwortlicher Brandschutz
Gemäss den neuen Brandschutzrichtlinien 11-15 besteht eine Qualitätssicherungspflicht. Diese hält fest, das während des gesamten Lebenszyklus einer Baute oder Anlage eine wirkungsvolle Qualitätssicherung sichergestellt werden muss. Diese gilt es regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Weiter hält die Richtlinie eine Dokumentationspflicht fest: Zur Wahrung der Unterhaltspflicht müssen der Eigentümerschaft entsprechende Dokumente abgegeben und bei Änderungen nachgeführt werden. Eine Baute oder Anlage wird je nach Nutzung, Gebäudehöhe, Gebäudeausdehnung, Bauweise und besonderen Brandrisiken durch die Brandschutzbehörde in 4 Qualitätssicherungsstufen (QSS 1 bis 4) eingeteilt.
In der Übereinstimmungserklärung bestätigt der QS Verantwortliche Brandschutz und die Eigentümerschaft rechtsgültig, dass das Bauvorhaben gemäss der brandschutztechnischen Baubewilligung vollständig und fachgerecht umgesetzt sowie überprüft wurde. Die Verantwortung über die Qualitätssicherung während des gesamten Lebenszyklus einer Baute oder Anlage liegt bei der Eigentümerschaft.
Als Spezialist sind wir das Bindeglied zwischen Bauherr, Generalunternehmer, Architekt und Planer, Errichter (Ausführende) und Behörde. Wir sorgen für das korrekte Umsetzen des Brandschutzkonzepts und die reibungslose Abnahme. Wir übernehmen die Qualitätssicherung im Brandschutz gemäss der neuen VKF-Richtlinie 11-15, koordinieren die involvierten Gewerke, erstellen oder prüfen die Revisionsunterlagen mit allen Zertifikaten, begleiten die Instruktion der Anlagen und unterstützen Sie beim Finden von vorschriftskonformen und wirtschaftlichen Detaillösungen. Dank unserer langjährigen Praxiserfahrung setzen wir auch Speziallösungen rasch und günstig um. Samt Absprache mit den Behörden.
Zu unseren Aufgaben als QS Verantwortlicher Brandschutz zählen:
- Wir übernehmen die Qualitätssicherung bei der Projektierung, Ausschreibung und Realisation Ihres Bauvorhabens.
- Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente für den Teil Brandschutz wie beispielsweise für die Baueingabe, die Baufreigabe, die Bezugsfreigabe sowie für alle notwendigen brandschutztechnischen Bewilligungen.
- Wir sind Bindeglied zwischen Bauherr, Generalunternehmer, Architekt und Planer, Errichter (Ausführende) und Behörde.
- Wir organisieren und begleiten Tests und Abnahmen.
- Wir sorgen dafür, dass die Mieterausbauten korrekt auf das übergeordnete Brandschutzkonzept abgestimmt werden.
- Wir erstellen die erforderliche Übereinstimmungserklärung.
- Wir begleiten die erforderliche Instruktion der Anlage vor dem Bezug.
- Wir unterstützen die Eigentümer- und Nutzerschaft bei der Planung der organisatorischen Brandschutzmassnahmen.
- Wir sorgen dafür, dass der Unterhalt vorschriftsgemäss durchgeführt und die Unterlagen nachgeführt werden.